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PFAS in iglidur Gleitlagern?

Schnellüberblick

  • Je nach PTFE-Gehalt können Gleitlager von einem etwaigen PTFE-Verbot betroffen sein.
     
  • Viele iglidur Werkstoffe beinhalten kein PTFE. In weiteren iglidur Materialien konnten keine Spuren der wichtigsten PFAS-Stoffe nachgewiesen werden.
     
  • Sollte PTFE nicht verboten werden, sind iglidur Werkstoffe generell nicht betroffen.
Das finden Sie auf dieser Seite:
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iglidur Werkstoffe ohne PTFE

Diese iglidur Werkstoffe enthalten kein PTFE und sind daher nicht von künftigen PFAS-Regelungen betroffen. Vollständige Liste zum Download als pdf

iglidur A160

iglidur A200

iglidur A290

iglidur A500

iglidur GLW

iglidur i230

iglidur M250

iglidur T220


PFAS-frei: iglidur Werkstoffe ohne kritische PFAS-Verbindungen

 Alle als "PFAS-frei" gekennzeichneten iglidur Werkstoffe wurden auf die ca. 100 als kritisch für Umwelt und Gesundheit geltenden PFAS-Substanzen getestet. Ausgenommen sind bei dieser Kategorie Stoffe aus der Gruppe der Fluorpolymere.

iglidur A160

iglidur A181

iglidur A230

iglidur A350

iglidur A500

iglidur AX500

iglidur F300 Gleitlager

iglidur F300

iglidur GLW

iglidur H370

iglidur J200

iglidur J350

iglidur K230

iglidur L250

iglidur M250

iglidur P210

iglidur Q290

iglidur W300


Was sind PFAS?

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind Industriechemikalien, die aufgrund ihrer besonderen technischen Eigenschaften in zahlreichen industriellen Prozessen und Verbraucherprodukten eingesetzt werden. Sie bestehen im Wesentlichen aus Kohlenstoff- (C) und Fluor- (F) Atomen. Abgesehen davon können PFAS-Moleküle komplett unterschiedlich aufgebaut sein, wodurch sie viele unterschiedliche Eigenschaften besitzen können. Abbildung 1 gibt einen Überblick über die Einteilung von PFAS, zunächst in Polymere und Nicht-Polymere.

PFAS können gasförmig, flüssig oder fest sein. Die Stoffgruppe umfasst, laut OECD Datenbank, mehr als 4.700 verschiedene Verbindungen, laut EPA (Environmental Protection Agency) mehr als 9.000 und laut EU Kommission sogar mehr als 10.000 Verbindungen. Daraus kann man ablesen, dass es sich weder um einen eindeutigen noch einen konstanten Wert handelt. Meist beruht der genannte Wert auf Schätzungen.
Einteilung von PFAS Abb. 1: Einteilung von PFAS
In der Untergruppe der Perfluoralkylsubstanzen (Nicht-Polymere) sind die Verbindungen Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) am besten untersucht. Wie viele PFAS sind auch diese beiden Verbindungen schwer abbaubar und mittlerweile in der Umwelt, in der Nahrungskette und im Menschen nachweisbar. PFOA und PFOS haben nachgewiesen negativen Einfluss auf die Gesundheit. Sie machen zusammen mit PFHxs und PFNA 90 % der aktuellen Belastung durch PFAS aus.

In der Untergruppe der Polymere wird unter anderem unterschieden in Fluorpolymere/Fluorkunststoffe und Polymere mit fluorierten Seitenketten. Die Fluorpolymere bestehen aus einer Kohlenstoffkette mit direkt angebundenen Fluoratomen. Dadurch sind sie so stabil, dass sie nicht in giftige Substanzen zerfallen können. Laut OECD sind Fluorpolymere „products of low concern“, nicht toxisch und nicht bioakkumulativ, das heißt sie können sich nicht in Organismen anreichern. Eine Gefahr besteht lediglich in der möglichen Verwendung von giftigen Hilfsstoffen bei der Herstellung in Form von Emulgatoren. Fluorpolymere finden beispielsweise Anwendung in Beschichtung, Dichtungen und Kabelisolierungen. PTFE gehört zu den Fluorpolymeren.

Polymere mit fluorierten Seitenketten bestehen ebenfalls aus einer Kohlenstoffkette, allerdings mit seitlichen Kohlenstoffketten, an die erst die F-Atome angebunden sind. Dadurch sind diese Polymere weniger stabil und es besteht die Gefahr des Verlustes der Seitenketten. Sie finden beispielsweise Anwendung als Imprägniermittel.

Aktuelle Gesetzeslage für PFAS in Gleitlagern

Stand: 20.04.2023

Die Verwendung von PFOS ist bereits seit 2006 und die von PFOA seit Juli 2020 weitgehend verboten. Unsere Bestätigung ist hier zu finden: QM-0-1074E-PFOA-PFOS-DE.pdf Fünf europäische Länder (Deutschland, Niederlande, Dänemark, Schweden, Norwegen) haben einen Vorschlag zur allgemeinen Beschränkung von PFAS eingereicht, welcher am 07.02.2023 durch die ECHA (Europäische Chemikalenagentur) veröffentlichten wurde. Dieser Vorschlag ist ein erster Schritt in einem langen Regulierungsprozess und wird von allen Interessengruppen geprüft werden.

Die erste Phase der Beratung durch alle Interessengruppen läuft vom 22.03. bis zum 22.09.2023. Die vorgeschlagene PFAS-Regulierung würde voraussichtlich frühestens 2026 in EU-Mitgliedsländern in Kraft treten. Ab Inkrafttreten sind eventuelle Übergangsfristen von bis zu 13 Jahren möglich.

USA: Die EPA hat eine endgültige Regelung erlassen, mit der fünf PFAS-Stoffe in die über 170 PFAS-Stoffe umfassende Liste aufgenommen werden, die im Rahmen des Toxics Release Inventory ("TRI"), einer zentralen Datenbank für die öffentliche Meldung von Chemikalien, meldepflichtig sind. Fluorpolymere sind nicht in der TRI-Liste enthalten.

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