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Das Kürzel RoHS steht für "Restriction of (the use of certain) Hazardous Substances", deutsch: "Beschränkung (der Verwendung bestimmter) gefährlicher Stoffe".
Es gibt bereits die 3. Version dieser Richtline, am 31. März 2015 wurde 2015/863 (RoHS3) eingeführt. Diese löste die seit dem 08. Juni 2011 geltende Richtlinie 2011/65 (RoHS2) ab. Davor galt seit dem 27. Januar 2003 die Richtlinie 2002/95 (RoHS 1).
Diese Binnenmarktrichtlinie gilt für alle Mitgliedstaaten der EU in gleicher Weise und darf nicht unterschiedlich interpretiert werden.
Die Regelung beschränkt bzw. verbietet die Nutzung gefährlicher Stoffe, wie z.B. Blei, Quecksilber oder Phthalate und definiert Grenzwerte für bestimmte Inhaltsstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten.
Dazu zählen z.B. Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, IT- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik, Beleuchtungskörper, Elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte, Automatische Ausgabegeräte, elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten, usw.
Die RoHS Konformität ist zudem Voraussetzung zur CE-Kennzeichnung eines elektrischen Produkts.
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